Integrationskurse
Kostenbeitrag
Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses (mit gültiger Teilnahmeberechtigung) müssen Sie 2,20 Euro zahlen (Kostenbeitrag).
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.
Fahrtkosten
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten,
sofern der Fußweg zum Kursort mindestens 3,0 km beträgt.
Das gilt auch, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden.
Rückerstattung
Wenn Sie den Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich absolviert haben, können Sie die Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragen.